AGG – was soll das? Warum hält sich kaum einer dran?
Es gibt viele Gesetze, die einen sind sinnig, die anderen unsinnig. Aber egal ob mit Sinn oder Sinn befreit, Gesetzte sollten eingehalten werden. So gibt es in Deutschland das AGG
AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Dieses Gesetzt erklärt sich schon von alleine im §1 des AGG:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
So, normalerweise bedarf es keiner weiteren Paragraphen, eigentlich nicht mal diesen, denn dieses sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein. OK, in Deutschland anscheinend nicht, sonst würde es nicht 33 Paragraphen beinhalten.
Schauen wir nun mal in den Stellenanzeigenteil der Tageszeitung. Hier Bedarf es ja nun Vorsicht in der Beschreibung um nicht dort schon gegen das AGG zu verstoßen.
Stellenmarkt vom 21.02.09 in der NRZ
Die Firma EICKHOFF Königsallee sucht eine Chefsekretärin m/w
Eine männliche Sekretärin? Glücklicher wäre die Bezeichnung Chefsekretär/in aus dieser könnte auch ein Mann schließen, eine Bewerbung einzureichen, die Stellenanzeige in der Zeitung lässt da eher was anderes vermuten.
OK, es steht noch ein m/w dahinter und wir lassen es mal gelten, ich denke Firmen sollten sich in dem Bereich coachen lassen, wie man so etwas richtig handhabt.
Interessant wird es doch nun bei öffentlichen Stellenausschreibungen. Der Stellenmarkt der NRZ hat eine Anzeige des LVR – Landschaftsverband Rheinland, die suchen Verwaltungsangestellte/-n. So weit, so gut. Alles richtig.
Die ganze Anzeige komplett neutral, vorbildlich, doch dann der Schlusssatz:
Der Bewerbung schwerbehinderter Frauen und Männer wird bei sonst gleicher Eignung der Vorzug gegeben.
Das kann man dann aber als Ausgrenzung gegenüber Nichtbehinderten Frauen und Männer bei gleicher Eignung sehen, denn wenn man ein Gesetz benötigt, welches eine Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder was auch immer unterbindet, warum werde ich benachteiligt, wenn ich einfach nur normal bin?
Ist das im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?
Das Diakoniewerk Essen sucht eine Hauswirtschaftsleitung (m/w) auch hier die weitere Beschreibung tadellos, aber dann wieder der Schlusssatz:
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung einschließlich der Angabe Ihrer Konfession.
Wofür wird die benötigt? Wird man dort aus religiösen Gründen nicht gleich behandelt?
Haben wir dort nicht ein Gesetz welches dort eingreift?
Eine Universität sollte es dort doch besser wissen, oder?
Der Kanzler der Universität Duisburg Essen sucht einen Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin. Gut, geschlechtsneutral ausgeschrieben und auch die weitere Stellenannonce absolut OK. Aber immer wieder der Schlusssatz. Diesmal:
Die Universität Duisburg Essen fördert die berufliche Zukunft von Frauen, Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, solange nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Sehr löblich, aber werden hier nicht Bewerber aufgrund des Geschlechtes benachteiligt?
Das kann doch nicht im Sinne der Gesetzgeber laufen, oder? Es ist verständlich, das Frauen, Schwerbehinderte und jeder andere gleichwertig integriert werden soll und muss, bzw. das niemanden ein Bein gestellt wird, weil er eben anders ist. Aber es wurde ein Gesetz geschaffen um eben alle Gleichzustellen und nicht plötzlich bestimmte Gruppen zu bevorteilen, egal ob Schwerbehindert, Mann, Frau oder sonst was.
Sämtliche Schlusssätze in den Stellenanzeigen sollten einfach raus gelassen werden, denn diese zeigen halt, dass die ein oder andere Firma Menschen aus bestimmten Gründen ausgrenzt.
Denn wenn man über Frauenfeindlich spricht, dann muss man bei diesen Stellenanzeigen von Männerfeindlich sprechen.
Also, liebe Unternehmer, wir haben ein Gesetzt, haltet Euch doch auch mal daran, oder lasst Euch zu dem Thema Stellenausschreibung beraten.
Wie sind Eure Erfahrungen mit dem AGG oder Eure Meinung zum Thema?
Trackback
RSS Feed
4 Kommentare
1.
Rainer schrieb am 22. Februar 2009 um 18:33
Ich halte überhaupt nichts davon, weil es völlig realitätsfremd ist. Wir Menschen sind nun einmal unterschiedlich, haben unsere Ansichten und Meinungen, Stärken und Schwächen, etc. Es gibt keine Gleichbehandlung, weil wir eben nicht alle gleich sind. Sonst müsste auch ein Analphabet Rektor einer Uni werden dürfen, oder jemand, der noch nie ein Brot gebacken hat, zum Bäckermeister erklärt werden.
Im Übrigen sollte es Privatpersonen überlassen bleiben, wen sie einstellen wollen, an wen sie vermieten oder nicht vermieten, etc.
2.
Christian schrieb am 23. Februar 2009 um 11:06
Hey, das gesetz ist doch toll.. blos denke ich, sollte kein gesetz gemacht werden wenn es eh nicht durchgesetzt wird. In diesem Sinne abschaffen, die Menschenrechte sprechen eine klare Sprache.
Ich wundere mich übrigens auch immer wieder über bestimmte Stelleninserate. Da werden junge hübsche Damen in einen Escortservice gesucht. Finde ich sexistisch. Wieso nicht alte Herren?
3.
Redaktion schrieb am 23. Februar 2009 um 11:27
Na, bei bestimmten Berufen, die eben geschlechtsbezogen sind, darf man auch geschlechtsbezogen suchen – so also der Escortservice.
Wobei es sicher auch einen Markt für die von Dir angesprochenen “alte Herren” gibt.
4.
me schrieb am 03. April 2009 um 11:45
lies die paragraphen druch, dann sieshte das diese zeilen voll rechtens sind. Solange man damit eine derzeit benachteiligte Gruppe bevorteilt.
Sprich, wenn du weniger als 50% frauen da hast, is das keine Benachteiligung von Männern…
In einem geb ich dir recht: blödsinn is das an einigen stellen dennoch.